Berufstätige, die arbeitsunfähig werden, sind zunächst durch den Arbeitgeber mit bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach durch die Krankenkasse mit bis zu 72 Wochen Krankengeld (70 % des Bruttogehalts abzgl. Sozialversicherungsanteile) abgesichert. Die dadurch entstehende Einkommenslücke sollte durch eine Krankentagegeldversicherung abgesichert werden. Selbstständige, die privat krankenversichert sind, sollten die Ausfallzeiten unbedingt mit einem entsprechenden Krankentagegeld absichern.