Unsere AGB`s entsprechen innerhalb der Versicherungsvermittlung unserem Maklerauftrag. Der Maklerauftrag kommt mittels Unterschrift des Auftraggebers (Versicherungskunden) und des Maklers zustande.
Auszug aus unserem Maklerauftrag
Die Vergütung (Provision/Courtage) für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen nicht, es sei denn, es wurde eine gesonderte schriftliche Vergütungsvereinbarung (Honorarvereinbarung) geschlossen.
Ihr gutes Recht!
Seit 1.1.2008 trat das neue VVG (Versicherungsvertragsgesetz) in Kraft. Primäres Ziel des neuen VVG ist es, den Verbraucherschutz wesentlich zu verbessern. Vor allem führt die Neuregelung eine umfassende Verbesserung der Informations- und Beratungspflichten gegenüber dem Verbraucher ein.
Gemäß Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen § 4 (4) muss dem Versicherungsnehmer (Verbraucher) ein so genanntes Produktinformationsblatt, u. a. mit Ausweisung der Abschluss- und Vertriebskosten sowie sonstigen Kosten in Euro, ausgehändigt werden. Diese neue Kostentransparenz (leider bezieht das Gesetz nicht die Ausweisung aller Produktkosten, z. B. Trading- bzw. Transaktionskosten bei Wertpapierpolicen. ein) zeigt dem Kunden nun auf, welche Kosten er zunächst mit seinen Beiträgen bezahlt.
Hier mag in vielen Fällen eine separate Vergütungsvereinbarung mit dem Makler und die Vermittlung eines abschlusskostenfreien Nettotarifes die fairere Variante sein. Wir sprechen dies offen an und beziehen diese Möglichkeit selbstverständlich in der Beratung und Vermittlung mit ein.
AGB JW 2024-10-01