Das ist im Schadensfall zu beachten

Autounfall, Haftpflicht und Kasko:

  1. Melden Sie jeden Schaden sofort telefonisch bei der Schadenhotline des Versicherers – auch dann wenn Sie sich nicht schuldig fühlen.
  2. Die Service-Telefonnummer wird Ihnen mit Zusendung des Versicherungsscheins mitgeteilt. Speichern Sie die Nummer am besten gleich auf Ihrem Handy ab.
  3. Erkennen Sie ohne Zustimmung des Versicherers keine Ansprüche des Geschädigten an.
  4. Verständigen Sie bei Diebstahl, Brand oder Wildschäden stets die Polizei.
  5. Fotografieren Sie beschädigte Sachen. Auch wenn es „nur“ ein Steinschlag an der Windschutzscheibe oder der Marderbiss am Kabelstrang ist.

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Beweisführung ist Obliegenheitspflicht!

Soforthilfe bei Gebäude- oder Hausratschäden

  • Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten
  • Benachrichtigen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr
  • Schließen Sie bei Leitungsschäden den Haupthahn
  • Verschließen Sie schnellstmöglich durch Sturm oder Hagel entstandene Öffnungen
  • Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur durch einen Fachmann auftauen
  • Reichen Sie bei Einbruch-/Diebstahlschäden dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen ein.

Hinweise zum weiteren Vorgehen:

  1. Informieren Sie unverzüglich Ihren Versicherungsmakler oder falls nicht erreichbar, die Versicherung direkt über den entstandenen Schaden.
  2. Heben Sie beschädigte Sachen als Beweismaterial auf und fotografieren Sie wenn möglich die von Schäden betroffenen Gebäudeteile oder Hausratgegenstände
  3. Geben Sie Ihrem Versicherer alle nötigen Informationen, um die Ursache und Höhe des Schadens festzustellen.
  4. Beginnen Sie mit den eigentlichen Reparaturarbeiten und Vergabe an Handwerksbetriebe erst nach der Regulierungsfreigabe durch den Versicherer.

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Fahrraddiebstahl (sofern in Hausratversicherung mitversichert)

  • Sie haben als Versicherungsnehmer die Kaufbelege, sowie sonstige Unterlagen wie z.B. Fahrradpass, die Marke und Rahmennummern oder Codier-Bescheinigung, Garantiekarten, Gebrauchsanweisungen usw. über den Hersteller, die Marke und die Gerätenummern der versicherten Sachen zu beschaffen und aufzubewahren.
  • Der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei angezeigt werden. Das polizeiliche Aktenzeichen ist dem Versicherer mitzuteilen. Ebenso muss ein Nachweis dafür erbracht werden, dass das Fahrrad, der Kinderwagen oder Krankenfahrstuhl nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde. Hierzu genügt eine Bestätigung des örtlichen Fundamtes.

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