Versicherungen für Bauherren

Bauvorhaben

Als Bauherr von Neu-, An- oder Umbauten benötigen Sie die folgenden Versicherungen:

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, weil der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen muss, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann (z. B. jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube). Sie gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre.

Bitte beachten Sie, dass Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme meist durch die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.

Feuerversicherung für den Rohbau

Wer den Bau eines Wohnhauses plant, sollte auch rechtzeitig eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Feuerversicherung für den Rohbau wird dann meistens beitragsfrei mitversichert (für ein Jahr vor der Bezugsfertigkeit und vor dem Beginn der Beitragszahlung für die Wohngebäudeversicherung). Sie wird der Wohngebäudeversicherung praktisch vorgeschaltet. Ab Bezugstermin gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der prämienpflichtigen Wohngebäudeversicherung. Wichtig: Bezugstermin unbedingt melden, wenn er absehbar ist!

Bauwesen-/Bauleistungsversicherung

Die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die am Roh- und Neubau durch höhere Gewalt eintreten können (z. B. Baugrube läuft voll Regenwasser und zerstört Estrich oder frisch gemauerte Bauteile, Sturm weht frisch gemauerte Wand oder gerade errichteten Dachstuhl um). Auch Feuer (meist prämienfrei über die Rohbau-Feuerversicherung) und Diebstahl (z. B. der Ausbau und Diebstahl frisch eingebauter Badezimmereinrichtungen) können mitversichert werden, bzw. sind bereits prämienfrei mitversichert. Die Versicherungsdauer gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre.

Was viele auch nicht wissen!

Laut VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker für das nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden finanziellen Anspruch für die erneute Erstellung. Nicht der Handwerker hat das finanzielle Problem des Schadens, sondern der Bauherr. Bei Bestehen einer Bauleistungsversicherung kann der Bauherr/Architekt dem Handwerker für seinen Gewerkanteil entsprechend einen Beitragsanteil im Umlageverfahren von der Rechnung abziehen. In der Regel werden in der Anlage der Bauausschreibung dann die anteilig umzulegenden Kosten, wie Bauschuttcontainer und Bauleistungsversicherung (durchschnittlich mit je 2 bis 4 ‰), vom Architekten aufgeführt. Leider wird diese Umlage häufig versäumt. Da der tatsächliche Beitrag für den wichtigen Versicherungsschutz unter diesem Umlageverfahren liegt, finanziert der Bauherr dadurch die Bauleistungsversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung und meist auch die kompletten Kosten für das „Richtfest“.

Unfallversicherung

Wer selbst jemanden am Bau beschäftigt oder sich helfen lässt, muss diese Personen bei der zuständigen Bau- Berufsgenossenschaft anmelden (gesetzlich vorgeschrieben!). Es besteht dann Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen am Bau. Dabei ist es unerheblich, ob die Bauhelfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten. Zu beachten ist, dass Unfallfolgen des Bauherrn und des Ehepartners nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Eine Absicherung über eine private Berufsunfähigkeits- bzw. private Unfallversicherung für diese Personen ist folglich unverzichtbar.

Baubeginn/Versicherung-Antragstellung!

Der Versicherungsantrag sollte rechtzeitig vor Baubeginn gestellt werden.

Ihr Versicherungsmakler ermittelt aufgrund Ihrer Angaben bzw. anhand eines Risikofragebogens die Struktur des notwendigen und damit auch stimmigen Versicherungskonzepts.

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Jürgen Weinhardt
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Falls nicht, dann helfe ich Ihnen gerne dabei!