Privathaftpflichtversicherung

Sie gewährt grundsätzlich Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und /oder von den mitversicherten Personen fahrlässig im privaten Bereich verursacht wurden. Mitversichert sind in der Regel der Ehepartner und die Kinder, solange letztere noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Auch der Partner, mit dem der Versicherungsnehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, kann normalerweise kostenlos mitversichert werden.