Pflegekostenversicherung
Sie trägt einen Teil der Differenz zwischen der gesetzlichen Leistung und den höheren Pflegekosten.
Sie trägt einen Teil der Differenz zwischen der gesetzlichen Leistung und den höheren Pflegekosten.
Tagessatz: Je nachdem, welche Pflegestufe Sie haben, wird Ihnen das Pflegetagegeld (z. B. Stufe III bis zu 150 Euro) prozentual vom versicherten Tagessatz gezahlt. Auch bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) erhalten Sie ein Pflegetagegeld prozentual vom versicherten Tagessatz, solange noch keine Pflegestufe anerkannt ist.