Pflegekostenversicherung
Sie trägt einen Teil der Differenz zwischen der gesetzlichen Leistung und den höheren Pflegekosten.
Sie trägt einen Teil der Differenz zwischen der gesetzlichen Leistung und den höheren Pflegekosten.
Tagessatz: Je nachdem, welche Pflegestufe Sie haben, wird Ihnen das Pflegetagegeld (z. B. Stufe III bis zu 150 Euro) prozentual vom versicherten Tagessatz gezahlt. Auch bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) erhalten Sie ein Pflegetagegeld prozentual vom versicherten Tagessatz, solange noch keine Pflegestufe anerkannt ist.
Berufstätige, die arbeitsunfähig werden, sind zunächst durch den Arbeitgeber mit bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach durch die Krankenkasse mit bis zu 72 Wochen Krankengeld (70 % des Bruttogehalts abzgl. Sozialversicherungsanteile) abgesichert. Die dadurch entstehende Einkommenslücke sollte durch eine Krankentagegeldversicherung abgesichert werden. Selbstständige, die privat krankenversichert sind, sollten die Ausfallzeiten unbedingt mit einem entsprechenden Krankentagegeld absichern.
Die Leistungen der staatlichen Pflegepflichtversicherung reichen selten aus, um die monatlichen Zahlungen für einen Pflegedienst zu Hause oder einen Pflegeplatz zu sichern. Wer im Fall der Pflege nicht auf sein eigenes Vermögen und das der Angehörigen zurückgreifen will, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.
Es gibt sie in zwei Varianten:
Sie gewährt grundsätzlich Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und /oder von den mitversicherten Personen fahrlässig im privaten Bereich verursacht wurden. Mitversichert sind in der Regel der Ehepartner und die Kinder, solange letztere noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Auch der Partner, mit dem der Versicherungsnehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, kann normalerweise kostenlos mitversichert werden.