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Private Krankentagegeldversicherung

Berufstätige, die arbeitsunfähig werden, sind zunächst durch den Arbeitgeber mit bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach durch die Krankenkasse mit bis zu 72 Wochen Krankengeld (70 % des Bruttogehalts abzgl. Sozialversicherungsanteile) abgesichert. Die dadurch entstehende Einkommenslücke sollte durch eine Krankentagegeldversicherung abgesichert werden. Selbstständige, die privat krankenversichert sind, sollten die Ausfallzeiten unbedingt mit einem entsprechenden Krankentagegeld absichern.

Private Pflegezusatzversicherung

Die Leistungen der staatlichen Pflegepflichtversicherung reichen selten aus, um die monatlichen Zahlungen für einen Pflegedienst zu Hause oder einen Pflegeplatz zu sichern. Wer im Fall der Pflege nicht auf sein eigenes Vermögen und das der Angehörigen zurückgreifen will, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Es gibt sie in zwei Varianten:

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung