Rechtsschutzversicherung

Aus dem Volksmund …
„Vor Gericht und auf hoher See ist man (allein) in Gottes Hand“
„Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei“
„Wir haben nicht Recht bekommen, sondern ein Urteil“

Sieben von zehn Bundesbürgern haben (zurecht) Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits und würden deshalb auf eine Auseinandersetzung verzichten, wie eine kürzlich vorgestellte Studie zeigt.

Dabei kostet der Jahresbeitrag für eine Rechtsschutz-Versicherung vergleichsweise nicht mehr als ein anwaltliches Stundenhonorar.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten.

Damit die Versicherungsbeiträge erschwinglich sind, werden einige Rechtsgebiete nicht oder nicht vollumfänglich oder mit Auflagen und begrenzten Summen versichert. Dazu gehören beispielsweise das gesamte Familien- und Erbrecht und auch alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Kein Rechtsschutz besteht auch, wenn sich der Versicherungsfall entweder vor Versicherungsbeginn ereignet hat oder in die dreimonatige Wartezeit fällt. Versichert ist in der Regel auch nur die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, nicht deren Abwehr (dafür dienen vielmehr die Haftpflichtversicherungen).