Versicherungen

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Pflegetagegeldversicherung

Tagessatz: Je nachdem, welche Pflegestufe Sie haben, wird Ihnen das Pflegetagegeld (z. B. Stufe III bis zu 150 Euro) prozentual vom versicherten Tagessatz gezahlt. Auch bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) erhalten Sie ein Pflegetagegeld prozentual vom versicherten Tagessatz, solange noch keine Pflegestufe anerkannt ist.

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Private Krankentagegeldversicherung

Berufstätige, die arbeitsunfähig werden, sind zunächst durch den Arbeitgeber mit bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach durch die Krankenkasse mit bis zu 72 Wochen Krankengeld (70 % des Bruttogehalts abzgl. Sozialversicherungsanteile) abgesichert. Die dadurch entstehende Einkommenslücke sollte durch eine Krankentagegeldversicherung abgesichert werden. Selbstständige, die privat krankenversichert sind, sollten die Ausfallzeiten unbedingt mit einem entsprechenden Krankentagegeld absichern.

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Rechtsschutzversicherung

Aus dem Volksmund …
„Vor Gericht und auf hoher See ist man (allein) in Gottes Hand“
„Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei“
„Wir haben nicht Recht bekommen, sondern ein Urteil“

Sieben von zehn Bundesbürgern haben (zurecht) Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits und würden deshalb auf eine Auseinandersetzung verzichten, wie eine kürzlich vorgestellte Studie zeigt.

Dabei kostet der Jahresbeitrag für eine Rechtsschutz-Versicherung vergleichsweise nicht mehr als ein anwaltliches Stundenhonorar.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten.

Damit die Versicherungsbeiträge erschwinglich sind, werden einige Rechtsgebiete nicht oder nicht vollumfänglich oder mit Auflagen und begrenzten Summen versichert. Dazu gehören beispielsweise das gesamte Familien- und Erbrecht und auch alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Kein Rechtsschutz besteht auch, wenn sich der Versicherungsfall entweder vor Versicherungsbeginn ereignet hat oder in die dreimonatige Wartezeit fällt. Versichert ist in der Regel auch nur die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, nicht deren Abwehr (dafür dienen vielmehr die Haftpflichtversicherungen).

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Hausratversicherung

Wer eine eigene Wohnung hat, braucht eigentlich eine „Hausratversicherung zum Neuwert“. Sie zahlt das erforderliche Geld, um z. B. nach einem Brand, Leitungswasserschaden oder Einbruchdiebstahl die verbrannten, beschädigten oder gestohlenen Hausratgegenstände ersetzen zu können.

Wichtig ist, dass die Versicherungssumme genau dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einer Unterversicherung erhalten Sie möglicherweise nur einen Teil Ihres Schadens ersetzt.

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