Versicherungen

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Haftpflichtversicherung

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist von Gesetz wegen zum Schadenersatz verpflichtet (BGB § 823). Diese Haftpflicht kann leicht zum finanziellen Ruin des Schädigers führen, denn man haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit seinem Einkommen.

Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung lässt sich dies in vielen Fällen verhindern.

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Risikolebensversicherung

Diese Versicherung ist sehr wichtig für alle, die Hinterbliebene zu versorgen haben. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die Höhe der erforderlichen Summe und Festlegung der Laufzeit ist von der individuellen familiären und finanziellen Situation abhängig. Von Anfang an sollte jedoch eine höhere Summe versichert werden, da deren Wert durch die Inflation immer geringer wird und eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nur aufgrund einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich ist.

Oft hat sich die Versorgungslage im Alter des/der Ernährer/s um die 50 bis 55 Jahre „entspannt“, weil dann die Kinder meistens selbst Geld verdienen und aus dem Haus gehen.

Dennoch ist ein Todesfallschutz ohne ausreichend liquides Vermögen für Beerdigungskosten und eventuell anfallende Erbschaftssteuern sinnvoll.

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Privathaftpflichtversicherung

Sie gewährt grundsätzlich Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und /oder von den mitversicherten Personen fahrlässig im privaten Bereich verursacht wurden. Mitversichert sind in der Regel der Ehepartner und die Kinder, solange letztere noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Auch der Partner, mit dem der Versicherungsnehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebt, kann normalerweise kostenlos mitversichert werden.

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