Bauwesen-/Bauleistungsversicherung
Die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die am Roh- und Neubau durch höhere Gewalt eintreten können (z. B. Baugrube läuft voll Regenwasser und zerstört Estrich oder frisch gemauerte Bauteile, Sturm weht frisch gemauerte Wand oder gerade errichteten Dachstuhl um). Auch Feuer (meist prämienfrei über die Rohbau-Feuerversicherung) und Diebstahl (z. B. der Ausbau und Diebstahl frisch eingebauter Badezimmereinrichtungen) können mitversichert werden, bzw. sind bereits prämienfrei mitversichert.
Die Versicherungsdauer gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre.
Was viele auch nicht wissen!
Laut VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker für das nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden finanziellen Anspruch für die erneute Erstellung. Nicht der Handwerker hat das finanzielle Problem des Schadens, sondern der Bauherr. Bei Bestehen einer Bauleistungsversicherung kann der Bauherr/Architekt dem Handwerker für seinen Gewerkanteil entsprechend einen Beitragsanteil im Umlageverfahren von der Rechnung abziehen. In der Regel werden in der Anlage der Bauausschreibung dann die anteilig umzulegenden Kosten, wie Bauschuttcontainer und Bauleistungsversicherung (durchschnittlich mit je 2 bis 4 ‰), vom Architekten aufgeführt. Leider wird diese Umlage häufig versäumt.
Da der tatsächliche Beitrag für den wichtigen Versicherungsschutz unter diesem Umlageverfahren liegt, finanziert der Bauherr dadurch die Bauleistungsversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung und meist auch die kompletten Kosten für das „Richtfest“.