Haftpflichtversicherung

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist von Gesetz wegen zum Schadenersatz verpflichtet (BGB § 823). Diese Haftpflicht kann leicht zum finanziellen Ruin des Schädigers führen, denn man haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit seinem Einkommen.

Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung lässt sich dies in vielen Fällen verhindern.

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