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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, weil der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen muss, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann (z. B. jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube). Sie gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre.

Bitte beachten Sie, dass Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme meist durch die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.

Bauwesen-/Bauleistungsversicherung

Die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die am Roh- und Neubau durch höhere Gewalt eintreten können (z. B. Baugrube läuft voll Regenwasser und zerstört Estrich oder frisch gemauerte Bauteile, Sturm weht frisch gemauerte Wand oder gerade errichteten Dachstuhl um). Auch Feuer (meist prämienfrei über die Rohbau-Feuerversicherung) und Diebstahl (z. B. der Ausbau und Diebstahl frisch eingebauter Badezimmereinrichtungen) können mitversichert werden, bzw. sind bereits prämienfrei mitversichert.

Die Versicherungsdauer gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre.

Was viele auch nicht wissen!

Laut VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker für das nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden finanziellen Anspruch für die erneute Erstellung. Nicht der Handwerker hat das finanzielle Problem des Schadens, sondern der Bauherr. Bei Bestehen einer Bauleistungsversicherung kann der Bauherr/Architekt dem Handwerker für seinen Gewerkanteil entsprechend einen Beitragsanteil im Umlageverfahren von der Rechnung abziehen. In der Regel werden in der Anlage der Bauausschreibung dann die anteilig umzulegenden Kosten, wie Bauschuttcontainer und Bauleistungsversicherung (durchschnittlich mit je 2 bis 4 ‰), vom Architekten aufgeführt. Leider wird diese Umlage häufig versäumt.

Da der tatsächliche Beitrag für den wichtigen Versicherungsschutz unter diesem Umlageverfahren liegt, finanziert der Bauherr dadurch die Bauleistungsversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung und meist auch die kompletten Kosten für das „Richtfest“.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit kann jedoch schmerzhafte finanzielle Folgen haben, so dass eine private Absicherung unumgänglich ist. Daher sollten alle Berufstätigen, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, solange sie noch kerngesund sind, denn schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen.

Zur Berechnung der Versorgungslücke müssen u. a. die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Diese werden allerdings häufig überschätzt.

Dread Disease Versicherung

oder auch  – Schwere Krankheiten Vorsorge genannt

Schwere Krankheiten sind die häufigsten Ursachen für die Einschränkung oder den Wegfall der Arbeitskraft. Während es in Deutschland jährlich rund 20.000 Unfalltote gibt (Verkehrs-, Arbeits-, Freizeit-, häusliche Unfälle), erleiden insgesamt ca. 1 Mio. Menschen schwere Krankheiten.* Krankheiten, vor denen man sich kaum schützen kann wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Im Fall der Diagnose einer der versicherten schweren Krankheiten (wenige Anbieter versichern 30 oder mehr Krankheiten) und/oder im Todesfall der versicherten Person wird dem Kunden die vereinbarte Versicherungsleistung in Form einer Einmalzahlung ausgezahlt. So kann der Versicherte im Fall der Fälle beispielsweise Ausfallzeiten überbrücken, eventuelle Geschäftseinbußen kompensieren oder einen geeigneten Geschäftsnachfolger bzw. Stellvertreter finden.

Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch die Gefahren Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Rückstau aber Starkregen!), Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen.

Feuerversicherung für den Rohbau

Wer den Bau eines Wohnhauses plant, sollte auch rechtzeitig eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Feuerversicherung für den Rohbau wird dann meistens beitragsfrei mitversichert (für ein Jahr vor der Bezugsfertigkeit und vor dem Beginn der Beitragszahlung für die Wohngebäudeversicherung). Sie wird der Wohngebäudeversicherung praktisch vorgeschaltet.

Ab Bezugstermin gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der prämienpflichtigen Wohngebäudeversicherung. Wichtig: Bezugstermin unbedingt melden, wenn er absehbar ist!

Haftpflichtversicherung

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist von Gesetz wegen zum Schadenersatz verpflichtet (BGB § 823). Diese Haftpflicht kann leicht zum finanziellen Ruin des Schädigers führen, denn man haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit seinem Einkommen.

Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung lässt sich dies in vielen Fällen verhindern.

Hausratversicherung

Wer eine eigene Wohnung hat, braucht eigentlich eine „Hausratversicherung zum Neuwert“. Sie zahlt das erforderliche Geld, um z. B. nach einem Brand, Leitungswasserschaden oder Einbruchdiebstahl die verbrannten, beschädigten oder gestohlenen Hausratgegenstände ersetzen zu können.

Wichtig ist, dass die Versicherungssumme genau dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einer Unterversicherung erhalten Sie möglicherweise nur einen Teil Ihres Schadens ersetzt.

Kinderinvaliditätsversicherung

Nicht mal ein Prozent der Schwerbehinderungen bei jungen Menschen sind Unfallfolge. Vor den finanziellen Folgen einer krankheitsbedingten Behinderung schützen Kinder-Invaliditätsversicherungen. Sie zahlen im Falle eines Falles eine Entschädigung, eine monatliche Rente oder beides. Mit einer Rente ist das Kind auch dann auf Dauer abgesichert, wenn die Eltern nicht mehr helfen können.

Pflegekostenversicherung

Sie trägt einen Teil der Differenz zwischen der gesetzlichen Leistung und den höheren Pflegekosten.