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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, weil der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen muss, für die kein anderer Verantwortlicher gefunden werden kann (z. B. jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube). Sie gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre.

Bitte beachten Sie, dass Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme meist durch die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.

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Bauwesen-/Bauleistungsversicherung

Die Bauwesen-/Bauleistungsversicherung deckt Schäden, die am Roh- und Neubau durch höhere Gewalt eintreten können (z. B. Baugrube läuft voll Regenwasser und zerstört Estrich oder frisch gemauerte Bauteile, Sturm weht frisch gemauerte Wand oder gerade errichteten Dachstuhl um). Auch Feuer (meist prämienfrei über die Rohbau-Feuerversicherung) und Diebstahl (z. B. der Ausbau und Diebstahl frisch eingebauter Badezimmereinrichtungen) können mitversichert werden, bzw. sind bereits prämienfrei mitversichert.

Die Versicherungsdauer gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre.

Was viele auch nicht wissen!

Laut VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker für das nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden finanziellen Anspruch für die erneute Erstellung. Nicht der Handwerker hat das finanzielle Problem des Schadens, sondern der Bauherr. Bei Bestehen einer Bauleistungsversicherung kann der Bauherr/Architekt dem Handwerker für seinen Gewerkanteil entsprechend einen Beitragsanteil im Umlageverfahren von der Rechnung abziehen. In der Regel werden in der Anlage der Bauausschreibung dann die anteilig umzulegenden Kosten, wie Bauschuttcontainer und Bauleistungsversicherung (durchschnittlich mit je 2 bis 4 ‰), vom Architekten aufgeführt. Leider wird diese Umlage häufig versäumt.

Da der tatsächliche Beitrag für den wichtigen Versicherungsschutz unter diesem Umlageverfahren liegt, finanziert der Bauherr dadurch die Bauleistungsversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung und meist auch die kompletten Kosten für das „Richtfest“.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit kann jedoch schmerzhafte finanzielle Folgen haben, so dass eine private Absicherung unumgänglich ist. Daher sollten alle Berufstätigen, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, solange sie noch kerngesund sind, denn schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen.

Zur Berechnung der Versorgungslücke müssen u. a. die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Diese werden allerdings häufig überschätzt.

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Dread Disease Versicherung

oder auch  – Schwere Krankheiten Vorsorge genannt

Schwere Krankheiten sind die häufigsten Ursachen für die Einschränkung oder den Wegfall der Arbeitskraft. Während es in Deutschland jährlich rund 20.000 Unfalltote gibt (Verkehrs-, Arbeits-, Freizeit-, häusliche Unfälle), erleiden insgesamt ca. 1 Mio. Menschen schwere Krankheiten.* Krankheiten, vor denen man sich kaum schützen kann wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Im Fall der Diagnose einer der versicherten schweren Krankheiten (wenige Anbieter versichern 30 oder mehr Krankheiten) und/oder im Todesfall der versicherten Person wird dem Kunden die vereinbarte Versicherungsleistung in Form einer Einmalzahlung ausgezahlt. So kann der Versicherte im Fall der Fälle beispielsweise Ausfallzeiten überbrücken, eventuelle Geschäftseinbußen kompensieren oder einen geeigneten Geschäftsnachfolger bzw. Stellvertreter finden.

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