Vorsorgevollmacht

Das Thema „VORSORGEVOLLMACHT“ betrifft aber nicht nur ältere Menschen!!!
Wenn ein minderjährige Kind sich schwer verletzt oder schwer erkrankt, sind die Elter vertretungsbefugt.
Wenn dieses Kind nach Erreichen der Volljährigkeit verunglückt, bekommt es einen gesetzlichen Betreuer.
Und das ist meistens nicht im Interesse von Kind und Eltern.

Empfehlung: Jeder Volljährige sollte seine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geregelt haben.

Sehen Sie hier eine Erklärung zur Vorsorgevollmacht (Video)“