Rauchwarnmelderpflicht

Fragen und Antworten

RauchmelderSeit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein.

Fragen zur gesetzlichen Regelung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), zu den einzuhaltenden Fristen, zur Mindestausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern, zu den technischen Anforderungen an die Geräte sowie zur Verantwortlichkeit werden hier aus baurechtlicher Sicht beantwortet. Bei Fragen, die sich mit den öffentlich – rechtlichen Regelungen des Baurechts nicht abschließend beantworten lassen, wird auf das einschlägige Privatrecht hingewiesen.

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